Biomethan – Klimaschutz (auch) im Verkehrssektor
Teil 3
In Teil 1 unserer Biomethan-Serie haben wir gezeigt, wie stark der Verkehrssektor seine Emissionen mindern muss und was er bereits erreicht hat. In Teil 2 ging es um die Klärung der Begriffe nachhaltiges und fortschrittliches Biomethan. In diesem Teil erklären wir die THG-Quote sowie den Begriff Unterquote.
Verpflichtung zur Emissionsminderung
Jeder, der in Deutschland fossile Otto- und Diesel-Kraftstoffe in Verkehr bringt (also verkauft), ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen (THG) aus Kraftstoffen zu verringern. Welche Treibhausgase verringert werden müssen haben wir in Teil 1 gezeigt. Alle Treibhausgase werden in CO2-Äquivalente umgerechnet und somit zusammengefasst. Daher spricht man allgemein auch von einer CO2-Minderung und die Höhe der Minderung wird als Treibhausgasminderungsquote oder auch THG-Quote bezeichnet.
Eine Möglichkeit, wie dies erreicht werden kann, ist der Einsatz bzw. die Beimischung von Kraftstoffen, die weniger THG-Emissionen verursachen. Alternativ dazu können eingesparte CO2-Mengen zugekauft werden, falls es der Inverkehrbringer nicht selbst schafft, die Emissionen in der geforderten Höhe zu verringern.
Weniger CO2-Emissionen durch steigende THG-Quote
Die THG-Quote wird in Prozent angegeben und besagt, wie viel nachhaltiger Kraftstoff im Verhältnis zur Gesamtmenge (einschließlich der fossilen Kraftstoffe Diesel und Benzin) eingesetzt wird. In diesem Jahr beträgt die THG-Quote 7 %. Bis zum Jahr 2030 wird sie auf 25 % ansteigen, was in etwa einer Verdreieinhalbfachung innerhalb von 8 Jahren entspricht.
Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe
Inverkehrbringer, die besonders große Mengen an fossilen Kraftstoffen in Verkehr bringen – das sind in 2022 solche, die im Kalenderjahr mehr als 10 Petajoule an fossilen Kraftstoffen verkaufen – müssen zudem einen bestimmten Anteil an fortschrittlichen Biokraftstoffen nachweisen. In diesem Jahr sind es z.B. 0,2 %, die eingesetzt werden müssen. Bis zum Jahr 2030 steigt der dieser Wert auf 2,6 %.
Erst wenn die geforderte Menge an fortschrittlichen Biokraftstoffen erfüllt wird, dürfen weitere nachhaltige Biokraftstoffe zur Erfüllung der THG-Quote eingesetzt werden. Die fortschrittlichen Biokraftstoffe sind also eine Teilmenge oder Untergruppe der nachhaltigen Biokraftstoffe. Aus diesem Grund wird die Menge an fortschrittlichen Biokraftstoffen, die in Verkehr gebracht werden müssen, Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe genannt. Die Abbildung unten zeigt den Zusammenhang schematisch.
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