Bundesnetzagentur erkennt gestiegene Kostenstruktur an
Der nächste Gebotstermin für die Ausschreibung von Biomasseanlagen ist der 1. April 2024, aber da dies der Ostermontag ist verschiebt sich der Abgabetermin für Gebote auf Dienstag, den 2. April 2024.
Wie die Bundesnetzagentur am 26. Februar 2024 bekannt gab, gelten folgende Gebotshöchstgrenzen:
- 19,43 ct/kWhel für Neuanlagen
- 19,83 ct/kWhel für Bestandsanlagen.
Damit steigt der Wert für Neuanlagen im Vergleich zum Höchstwert von 17,67 ct/kWhel im Jahr 2023 an, während der Wert für die Bestandsanlagen konstant bleibt.
Das insgesamt ausgeschriebene Volumen beträgt 239.878 kW, also nicht ganz 240 MW. Weiter Informationen zur Ausschreibung und die Ausschreibungsunterlagen stellt die Webseite der BNA bereit.
Die BNA nutzt mit dieser Entscheidung ihren Ermessensspielraum und erkennt die gestiegene Kostenstruktur von Biogasanlagen an. Zur Entscheidungsfindung trug eine Kurzfristanalyse von Fraunhofer IEE, DBFZ und ESE-Consult, Büro für EnergieSystemEffizienz bei, die
- die aktuelle Kostenlage und Rückschau auf die bisherigen Entwicklungen darstellt,
- die zukünftigen Kosten für Biomasseanlagen für die nächsten 3 Jahre abschätzt und
- Kostenberechnungen für Stromgestehungskosten nach Art der Biomasseanlage mit IBN 2026 durchführt.
Im Ergebnis schätzt die Kurzfristanalyse die Stromgestehungskosten je nach Anlagenkonzept (Neuanlage Biogas, Bestandsanlage Biogas, Biomethan-BHKW (neu), Biomasse-HKW (neu)) und dem betrachteten Jahr (2023 oder 2026) einschließlich Wärmegutschriften und Flexzuschlag folgendermaßen ab:
- Neuanlage Biogas, 2023: 28,3 ct/kWhel
- Neuanlage Biogas, 2026: 30,5 ct/kWhel
- Bestandsanlage Biogas, 2023: 22,4 ct/kWhel
- Bestandsanlage Biogas, 2026: 23,5 ct/kWhel
- Biomethan-BHKW (neu), 2023: 28,9 ct/kWhel
- Biomethan-BHKW (neu), 2026: 27,5 ct/kWhel
Im Vergleich dazu scheint insbesondere in Bezug auf den Neubau von Biogasanlagen der jetzt erhöhte Gebotswert immer noch niedrig, aber vielleicht ist es doch ein Ergebnis der vielfältigen Bemühungen aus der Branche für die Sinnhaftigkeit von Biogasanlagen zu streiten.
Wir beraten Sie gerne in Bezug auf die nächste Auschreibung.
p.s.: Auch bei der Ausschreibung für Biomethananlagen wurde der Höchstwert für Gebote erhöht. Nach 18,81 ct/kWh im Jahr 2022 und 19,31 ct/kWh im Jahr 2023 können nun maximal 21,03 ct/kWh geboten werden. In diesem Segment werden zum 1. April 2024 600 MW in der Südregion ausgeschrieben.