Die neue Mittelspannungsrichtlinie: Was sich durch die VDE AR-N 4110 für den Netzanschluss von BHKW-, Wind- und PV-Anlagen ändert

Joachim Kohrt (2. von links) ist Bereichsleiter für Netzintegration Erneuerbarer Energien. Er moderiert den Workshop und wird auch selbst referieren. Foto: 8.2 Consulting AG

Veranstaltungseinladung zum Thema am 5. Juli in Wolpertshausen

Die FnBB e.V. lädt ihre Mitglieder sowie die Netzwerkpartner der IBBK Fachgruppe Biogas GmbH am 5. Juli recht herzlich zu diesem eintägigen Workshop ein. Er findet in 74549 Wolpertshausen, im direkten Anschluss an den dreitägigen Sommerkurs von „Biogas #INTENSIV“, statt. Der Workshop wird in Kooperation mit der in Hamburg ansässigen 8.2 Consulting AG, einem international tätigen Netzwerk von unabhängigen Sachverständigen, durchgeführt. Besonders angesprochen sind dabei Betreiber von Biogas- und PV-Anlagen, die ein neues oder zusätzliches BHKW beziehungsweise eine neue oder zusätzliche PV-Anlage errichten wollen. Sie müssen die Anforderungen der neuen Mittelspannungsrichtlinie einhalten und darauf achten, dass die Planer ausreichende Kenntnisse über die Anforderungen an die Netzanschlussbedingungen haben.

Jeder Referent, der im Rahmen des Workshops vorträgt, bringt reichhaltige Erfahrung und vor allem geballte Kompetenz mit. Im Einzelnen sind das:

– Jörg HELMER vom VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut in Offenbach am Main.

– Joachim KOHRT von der 8.2 Consulting AG aus Hamburg.

– Philipp WERNSMANN, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Agrarrecht aus Ibbenbüren im Münsterland.

– Lennart PAAPE von der 8.2 Consulting AG aus Hamburg.

– Ole HOFFMANN von der 8.2 Consulting AG aus Hamburg.

Das detaillierte Veranstaltungsprogramm können Sie HIER herunterladen (PDF).

Weitere Informationen zum Workshop erhalten Sie direkt vom Veranstalter unter der Telefonnummer 07954/926-566 bzw. kaiser@fnbb.org. Bei inhaltlichen Fragen bitten wir Sie, sich direkt mit unserem Kooperationspartner 8.2 Consulting AG, den Sie telefonisch unter der 040/3807253-47 erreichen, in Verbindung zu setzen.
Die VDE-AR-N 4110 tritt voraussichtlich Ende Mai 2018 in Kraft. Sie hat einige Auswirkungen auf die Planung und Errichtung von BHKW hinsichtlich der elektrischen Anlagen und der Nachweise gegenüber dem Netzbetreiber. Insbesondere ist die neue Mittelspannungsrichtlinie für alle von Bedeutung, die flexibilisieren möchten. In der Vergangenheit war die Mittelspannungsrichtlinie nur für Anlagen mit einer installierten elektrischen Gesamtleistung ab 950 KW von Bedeutung. Mit der neuen Richtlinie müssen auch Biogasanlagen mit insgesamt 135 KW bereits ein vereinfachtes Zertifikat vorlegen. Die Zuschaltung zum Netz darf nur mit einem gültigen Zertifikat erfolgen. Nach einer fast einjährigen Übergangszeit müssen ab dem 27. April 2019 alle neuen Erzeugungseinheiten, die am selben Netzverknüpfungspunkt eine Änderung im Sinne der elektrischen Leistung ergeben (z.B. durch Erweiterung der installierten BHKW-Leistung im Zuge der Flexibilisierung) dann die technischen Anforderungen erfüllen.

Joachim Kohrt bei der BHKW-Begutachtung im Rahmen einer Anlagenzertifizierung; Foto: 8.2 Consulting AG / Oberirdische Stromtrasse mit zwei benachbarten Windkraftanlagen; Foto: Fachzeitschrift “Energie aus Pflanzen”

Das sogenannte Standardverfahren wird in die Anlagenzertifikate A (Summe aller Erzeugungseinheiten größer 950 KW), B (Summe aller Erzeugungseinheiten zwischen 135 und 950 KW) und C (Einzelanlagen – nicht in Serie gefertigt, beispielsweise gebrauchte BHKW, die ihren Standort wechseln) unterteilt. Nach Inbetriebnahme erfolgt eine Konformitätsprüfung. Das Zertifikat bescheinigt gewissermaßen den regelkonformen Betrieb der Erzeugungsanlage mit dem elektrischen Netz.

Joachim Kohrt (8.2 Consulting AG)

Achim Kaiser (FnBB e.V.)

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