Füße stillhalten ist die falsche Taktik

Foto von Gummistiefeln

Rückblick auf den Online-Workshop zur BioSt-NachV

Wir schauen sehr zufrieden auf unseren ersten Online- Workshop zur Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung mit Peter Vaßen von der greencert. Umweltgutachter GmbH zurück. 2 Stunden, 23 Teilnehmer und viele geklärte Fragen – das ist die Kurzbilanz zur Veranstaltung.

Über zwei Stunden informierte Peter Vaßen am 8. November 2021 die 23 Teilnehmer über die anstehende Verordung, die bis zum 11. November 2021 noch bei der EU zur Ratifizierung liegt und danach vermutlich in Kraft gesetzt wird. Es war aber keine Informationseinbahnstraße, sondern gab den Teilnehmern viel Zeit für Fragen und zum Austausch eigener Erfahrungen.

Klar wurde während der Veranstaltung: Füße stillhalten ist die falsche Taktik.

Drei Gründe, warum Sie die Zertifizierung jetzt angehen sollten:

Erstens, weil die Verordnung auf jeden Fall kommen wird. Unklar ist nur, bis wann die Zertifizierungen durchgeführt sein müssen – bis zum 31.12.2021 wie es jetzt im Entwurf steht oder bis zum 30.06.2022, dem ebenfalls im Entwurf vorgesehen Verlängerungstermin, falls es mit der Zertifizierung aufgrund mangelnder Auditoren nicht klappt. Oder vielleicht kommt ein ganz anderer Termin? Egal, wie – ein Jonglieren mit Terminoptionen lenkt ab von der Tatsache, dass die BioSt-NachV kommen wird. Dann gibt es ziemlich viele Biogasanlagenbetreiber, die aktiv werden müssen und die auf eine vielleicht noch überschaubare Gruppe an Auditoren treffen, die auch nicht zaubern können. Warum also nicht jetzt Kontakt aufnehmen und sich vorbereiten, z.B. durch die Anmeldung bei SURE und das Erstellen von Lieferantenlisten sowie das Zusammentragen von Selbsterklärungen?

Zweitens, weil es für Strom, der aus nicht-nachhaltig erzeugter Biomasse erzeugt wird, keine Zahlung nach EEG mehr geben wird. Schlimmstenfalls ab dem 1.1.2022, etwas entspannter ab dem 01.07.2022 oder – eher unwahrscheinlich – ab einem von der Stillhalte-Fraktion erhofften fiktiven Termin. Nicht-nachhaltig erzeugte Biomasse sind z.B. alle gebunkerten Restmengen an Silage aus 2020, die in 2021 nicht verfüttert wurden. Diese müssen über eine Massenbilanz „bewältigt“ werden.

Und drittens, weil – wie Peter Vaßen sagte – das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Voraussetzung für die Verlängerung der Umsetzungsphase (bis 30.06.2022) eine Aktivität der Betreiber verlangt. Also, nur wer sich schon gekümmert hat und das nachweisen kann, erhält die Möglichkeit zur Fristverlängerung und damit eine weitere Zahlung nach EEG. So ist zumindest der jetzige Stand des Wissens. Schlauer werden wir vermutlich ab kommender Woche sein, wenn die Ratifizierungsfrist bei der EU verstrichen ist.

Es gab noch viele weitere Punkte und Beispiele, die besprochen wurden. Am Ende der Veranstaltung war allen Teilnehmern bewusst, dass sie und wie sie aktiv werden müssen.

Bildnachweis: HeveaFan auf flickr.com (CC BY-ND 2.0)

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